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Factoring Terms and conditions

Graewe Legal

Finden Sie rechtliche Informationen und Ressourcen zu Graewe, Produkten und Dienstleistungen.

Read our Factoring Terms and conditions

§ 1 Allgemeines

  1. Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  2. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
  3. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich deutschem Recht (BGB, HGB).
  4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  5. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Firmensitz oder Mainz.
  6. Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, werden alle Forderungen sofort fällig.
  7. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an die Bankverbindung der Coface Finanz GmbH, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz zu leisten.

§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

  1. Vertragsangebote sind freibleibend.
  2. Maßgeblich ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
  3. Abweichungen von Gewicht und Stückzahl bis 5–10 % sind zulässig. Teillieferungen sind erlaubt.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versand.
  2. Bei Lieferungen nach mehr als 4 Monaten kann der Preis angepasst werden.
  3. Änderungen auf Wunsch des Käufers werden zusätzlich berechnet.
  4. Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto, innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto.
  5. Bei Zahlungsverzug: 8 % Zinsen über Basiszinssatz.

§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung

Nicht zulässig, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

§ 5 Lieferfrist

Lieferzeiten sind unverbindlich. Verzögerungen durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder Änderungen der Bestellung verlängern die Frist angemessen.

§ 6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zur Verfügung gestellt wurde und dies angezeigt ist.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Verkäufer.
  2. Weiterveräußerung nur im ordentlichen Geschäftsgang. Forderungen werden im Voraus an uns abgetreten.
  3. Verarbeitung oder Umbildung führt zu Miteigentum.
  4. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um 20 %, geben wir Sicherheiten frei.
  5. Bei Gefährdung der Forderung sind wir berechtigt, Herausgabe zu verlangen.
  6. Pfändungen oder Eingriffe Dritter sind unverzüglich zu melden.

§ 8 Mängelansprüche

  1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu prüfen.
  2. Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
  3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wesentlichen Vertragsverletzungen.
  4. Verjährung: 1 Jahr ab Lieferung.

§ 9 Haftung

Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Garantieübernahme.

§ 10 Rücktrittsrecht

Bei Änderungen der Käuferverhältnisse oder mangelnder Kreditwürdigkeit kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Sicherheit verlangen.

§ 11 Zahlungseinstellung

Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz werden alle Forderungen sofort fällig. Rabatte entfallen. Der Käufer muss vorhandene Bestände feststellen und herausgeben.

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Potrait von Martin Vollmert
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