Factoring Terms and conditions
Graewe Legal
Finden Sie rechtliche Informationen und Ressourcen zu Graewe, Produkten und Dienstleistungen.
§ 1 Allgemeines
- Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Dies gilt auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
- Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.
- Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich deutschem Recht (BGB, HGB).
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
- Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Firmensitz oder Mainz.
- Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, werden alle Forderungen sofort fällig.
- Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an die Bankverbindung der Coface Finanz GmbH, Isaac-Fulda-Allee 1, 55124 Mainz zu leisten.
§ 2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss
- Vertragsangebote sind freibleibend.
- Maßgeblich ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Abweichungen von Gewicht und Stückzahl bis 5–10 % sind zulässig. Teillieferungen sind erlaubt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versand.
- Bei Lieferungen nach mehr als 4 Monaten kann der Preis angepasst werden.
- Änderungen auf Wunsch des Käufers werden zusätzlich berechnet.
- Zahlung innerhalb von 30 Tagen netto, innerhalb 14 Tagen mit 2 % Skonto.
- Bei Zahlungsverzug: 8 % Zinsen über Basiszinssatz.
§ 4 Aufrechnung und Zurückhaltung
Nicht zulässig, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
§ 5 Lieferfrist
Lieferzeiten sind unverbindlich. Verzögerungen durch Arbeitskämpfe, höhere Gewalt oder Änderungen der Bestellung verlängern die Frist angemessen.
§ 6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zur Verfügung gestellt wurde und dies angezeigt ist.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
- Eigentum bleibt bis zur vollständigen Zahlung beim Verkäufer.
- Weiterveräußerung nur im ordentlichen Geschäftsgang. Forderungen werden im Voraus an uns abgetreten.
- Verarbeitung oder Umbildung führt zu Miteigentum.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um 20 %, geben wir Sicherheiten frei.
- Bei Gefährdung der Forderung sind wir berechtigt, Herausgabe zu verlangen.
- Pfändungen oder Eingriffe Dritter sind unverzüglich zu melden.
§ 8 Mängelansprüche
- Der Käufer hat die Ware unverzüglich zu prüfen.
- Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Nachlieferung.
- Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wesentlichen Vertragsverletzungen.
- Verjährung: 1 Jahr ab Lieferung.
§ 9 Haftung
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Garantieübernahme.
§ 10 Rücktrittsrecht
Bei Änderungen der Käuferverhältnisse oder mangelnder Kreditwürdigkeit kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten oder Sicherheit verlangen.
§ 11 Zahlungseinstellung
Bei Zahlungseinstellung oder Insolvenz werden alle Forderungen sofort fällig. Rabatte entfallen. Der Käufer muss vorhandene Bestände feststellen und herausgeben.
